Wie am 27.04.2016 vom europäischen Parlament beschlossen, wird nun am 25.05 dieses Jahr die DSGVO angewendet. Wenn Sie nun nicht wissen was DSGVO bedeutet, helfen wir Ihnen in diesem Blogeintrag eine Grundkenntnis dafür aufzubauen.

Datenschutz-Grundverordnung

Zuvor erwähnt, wurde am 27.04.2016 im europäischen Parlament die Datenschutz-Grundverordnung beschlossen, bedeutet kurz zusammengefasst:

Der DSGVO (=Datenschutz-Grundverordnung) spricht Betroffenen ab sofort bei Erhebung von Daten eine Informationsauskunft zu – bedeutet, man ist als Unternehmen dazu verpflichtet dem Kunden einige Daten offenzulegen, wie zum Beispiel:

  • Name und Kontaktdaten des verantwortlichen Bearbeiters
  • Zweck der Verarbeitung
  • Dauer der Speicherung
  • Ob Profiling (Erstellung eines Profils über Auswertung oder Zusammenlegung verschiedener Datensätze z.B. für personalisierte Werbung) stattfindet

Und noch einige andere spezielle Fälle, auf die wir nicht weiter eingehen.

Datenschutzbeauftragter

Mit der Datenschutz-Grundverordnung wird es erforderlich sein, immer einen Datenschutzbeauftragten für sein Unternehmen nennen zu müssen. Bedeutet im Grunde, dass nun auch kleine- und mittelständische Unternehmen sich um einen Datenschutzbeauftragten (oft als DSB abgekürzt) kümmern müssen.

Dieser hat dann die wesentliche Aufgabe die ordnungsgemäße Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung durchzusetzen.

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