Das Medium E-Mail, wie es heute in der Praxis umgesetzt ist, bietet wenig Schutz für die Privatsphäre.
Nicht umsonst heißt es: „Mails sind höchstens so vertraulich wie Postkarten“. Authentifizierung, Signierung, Transportverschlüsselung – all das war zu Beginn weder nötig noch vorgesehen.
Im Laufe der Zeit nahm die Nachfrage nach derlei Techniken jedoch zu, so dass diese nach und nach ergänzt wurden. Die auf diese Weise entstandenen Add Ons machen es heute möglich, auf vertraulicher Basis mit Kommunikationspartnern in Kontakt zu treten.
Selbst als Ersatz der Schriftform können E Mails heute dienen.
Elektronische Signatur und Verschlüsselung
Ein Blick ins Gesetz (§ 126 Abs. 1 BGB) zeigt, was aus rechtlicher Sicht unter der Schriftform zu verstehen ist. Um die Schriftform zu erfüllen, ist eine eigenhändige Namensunterschrift des Ausstellers erforderlich. Ergänzend hierzu wird ebenfalls die elektronische Form definiert (§ 126a Abs. 1 BGB). Sie ermöglicht den Ersatz der vorgeschriebenen Schriftform durch die elektronische Form. Ein Dokument muss dazu mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, entsprechend dem Signaturgesetz, versehen werden.
Eine solche qualifizierte elektronische Signatur erfüllt im Wesentlichen vier Aufgaben:
- Ersatz der eigenhändigen Unterschrift
- Eindeutige Feststellung der Identität des Signatureigners
- Sicherstellung des unveränderten Inhaltes
- Verschlüsselung von Inhalten
Vielerorts ist derzeit das Bundesdatenschutzgesetz ein Thema. Dieses regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, welche in Informationssystemen verarbeitet werden. Dazu wird u. a. der Versand vertraulicher Daten gezählt. Für diesen Fall ist vorgesehen, dass Maßnahmen zu treffen sind, die gewährleisten, dass bei der elektronischen Übertragung Unbefugten kein Zugang zu den Daten ermöglicht wird (Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG). Das kann durch eine Verschlüsselung der Inhalte sichergestellt werden. Der öffentliche Schlüssel einer qualifizierten elektronischen Signatur erleichtert dieses Vorgehen erheblich und bietet ein Mehr an Sicherheit.
Sichere E-Mails
Insofern gewährleistet die elektronische Signatur grundsätzlich eine zusätzliche Sicherheit im elektronischen Schriftverkehr. Des Weiteren wird durch sie die Einhaltung von geltenden Gesetzen und Vorschriften ermöglicht. Der Ersatz der Briefpost durch den elektronischen Versand beschleunigt Geschäftsprozesse dabei erheblich. Außerdem entfällt ein Medienbruch, was die Fehleranfälligkeit verringert und eine weitergehende Automatisierung von Abläufen möglich werden lässt.
Gründer und Inhaber der hagel IT-Services GmbH. Technikfan mit Leidenschaft – stets auf der Suche nach neuen Möglichkeiten zur Verbesserung.
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