hagel IT-Services
Teil von: Gesundheit, Bildung & Soziales

IT für Zahnarztpraxen IT für Zahnarzt­praxen in Hamburg, die wirklich läuft.

TI-Anbindung, KIM, ePA, KZBV-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V, Charly oder DAMPSOFT — Ihre Zahnarztpraxis hat besondere IT-Anforderungen. Wir betreuen Praxen in Hamburg und Norddeutschland zum Festpreis. Damit Sie sich auf Ihre Patienten konzentrieren können, nicht auf Konnektor-Probleme während der Sprechstunde.

TI-Konnektor & KIM ·ePA-fähig ·§75b SGB V ·§203 StGB ·Festpreis ab 50 €/AP
Modern eingerichteter Behandlungsraum — IT für Zahnarztpraxen Hamburg, TI, KIM und KZBV §75b durch hagel IT
Geschäftsführung
Philip & Jens
Geschäftsführung — Ansprechpartner
brand eins / Statista: Top IT-Dienstleister 2026
Top IT-Dienstleister 2026
Statista & brand eins
4,9 / 5 Sterne
46 Google-Bewertungen
Seit 2004 in Hamburg
Inhabergeführt
DSGVO & §203 StGB
Patientendaten geschützt
Praxis-Realität

Kennen Sie das aus Ihrer Zahnarztpraxis?

Diese fünf Probleme hören wir in fast jedem Erstgespräch mit Hamburger Zahnärzten.

Telematik

Konnektor-Reboot mitten in der Sprechstunde

eRezept geht nicht, das Wartezimmer füllt sich, der Hersteller-Support hat eine Stunde Warteschleife. Wir lösen 90 % der TI-Probleme per Fernwartung in Minuten.

PVS

Charly oder DAMPSOFT hängt — und der IT-Mensch ist im Urlaub

Praxis-Software-Probleme während der Behandlung sind Ausfall-Risiko. Wir betreuen Charly, DS-Win, evident und Z1.PRO mit festen Ansprechpartnern und Vertretungsregelung.

Compliance

KZV fragt nach §75b-Dokumentation — die niemand hat

Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V ist seit 2021 Pflicht. Wir setzen die Anforderungen um und liefern audit-feste Dokumentation, die bei Stichproben hält.

Backup

Backup läuft "irgendwie" — geprüft hat es seit Monaten niemand

Der häufigste Grund für Datenverlust in Praxen: ungeprüfte Backups. Wir testen monatlich die Wiederherstellung und protokollieren das DSGVO-konform.

Datenschutz

Handy-Fotos vom Röntgenbild per WhatsApp ans MKG-Labor

Verstoß gegen §203 StGB und DSGVO. Wir richten KIM und verschlüsselte Fall-Übergabe so ein, dass der Praxis-Alltag nicht langsamer wird — sondern sicherer.

TI 2.0

Niemand erklärt Ihnen, was die TI 2.0 für die Praxis bedeutet

Der Konnektor wird durch eine Software-Komponente ersetzt. Wir beraten ehrlich, ab wann Hardware-Investitionen sich noch lohnen — und wann besser nicht.

So lösen wir das

Eine IT für Ihre Zahnarztpraxis. Ein Festpreis. Ein Ansprechpartner.

Wir betreuen zahnärztliche Praxen seit über 15 Jahren — vom Einzelbehandler bis zur Gemeinschaftspraxis mit MKG-Schwerpunkt und kieferorthopädischer Sprechstunde. Statt Stundenzettel rechnen wir pro Arbeitsplatz und Monat ab. Statt Hotline-Bingo haben Sie feste Techniker, die Ihre Praxis kennen.

Wir beherrschen die Telematik-Infrastruktur, kennen die KZBV-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V, betreuen die gängigen PVS und sind bei einem Vorfall in Hamburg-Mitte in der Regel innerhalb einer Stunde vor Ort.

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Compliance & Pflichten

KZBV-Sicherheitsrichtlinie, TI und §203 StGB — was Ihre Praxis wirklich erfüllen muss.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V ist seit Januar 2021 für alle Vertrags(zahn)arztpraxen verbindlich. Sie staffelt Anforderungen nach Praxisgröße — eine Einzelpraxis erfüllt weniger als eine mittlere Praxis mit eigenem Server. Wer die Pflichten ignoriert, riskiert Honorarkürzungen und im Schadensfall persönliche Haftung.

Parallel gilt die Telematik-Infrastruktur als Pflichtanwendung: KIM, ePA und eRezept sind verbindlicher Bestandteil der zahnärztlichen Versorgung. Und über allem steht §203 StGB — die strafrechtliche Schweigepflicht. Patientendaten dürfen nicht an Unbefugte gelangen, auch nicht versehentlich über IT-Dienstleister, die keine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben.

  • KZBV §75b SGB V — Sicherheitsanforderungen je nach Praxisgröße
  • Telematik-Infrastruktur — KIM, ePA, eRezept, eAU
  • DSGVO — Auftragsverarbeitung, TOM, Löschkonzept
  • §203 StGB — Schweigepflicht-konforme Fernwartung
  • BSI IT-Grundschutz — als Best-Practice-Rahmen

"Die KBV-Richtlinie hat uns anfangs überfordert. hagel IT hat alles sauber umgesetzt und dokumentiert. Beim letzten KZV-Audit hatten wir null Beanstandungen."

SK
Dr. Sandra K.
Zahnarztpraxis · 6 Mitarbeiter, Hamburg
Jens Hagel — Geschäftsführer hagel IT-Services
Jens Hagel
Geschäftsführer hagel IT-Services

"Bei uns gibt es keine Stundenabrechnungen. Sie zahlen einen festen Betrag dafür, dass Ihre Praxis-IT funktioniert. Wenn sie nicht funktioniert, ist das mein Problem — nicht Ihres."

Wir starten jede Praxis-Betreuung mit einer ehrlichen Risikoanalyse — TI, PVS, Backup, §75b. Danach wissen Sie, wo Sie stehen, und wir wissen, wo wir anfangen.

IT für Ihre Zahnarztpraxis — Ihre Fragen.

Was Praxisinhaber im Erstgespräch fragen.

Was kostet IT für eine Zahnarztpraxis in Hamburg?

Wir rechnen pro Arbeitsplatz ab — für eine typische Hamburger Zahnarztpraxis mit fünf bis acht Behandlungsplätzen liegen die laufenden IT-Kosten meist im klar planbaren mittleren dreistelligen Bereich pro Monat (inkl. Helpdesk, Backup, Patch-Management, EDR und PVS-Betreuung). Statt Stundenzettel gibt es einen Festpreis. Im 15-Minuten-Erstgespräch geben wir Ihnen für Ihre konkrete Größe und Praxis-Software (Charly, DAMPSOFT DS-Win, evident, CGM Z1.PRO) eine realistische Einschätzung — ohne Verkaufsdruck.

Übernehmen Sie die komplette TI-Anbindung — Konnektor, KIM, ePA, eRezept?

Ja. Wir betreiben Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und SMC-B, richten KIM-Postfächer ein und sorgen dafür, dass eRezept, eAU und ePA stabil laufen. Den Umstieg auf die TI 2.0 (Konnektor-fähige Hardware durch reine Software-Komponente ersetzt) begleiten wir, sobald die KZBV/gematik den Migrationspfad final freigibt. Wir kennen die typischen Stolpersteine — Firmware-Inkompatibilitäten, abgelaufene Zertifikate, Konnektor-Updates während der Sprechstunde — und vermeiden sie.

Erfüllen Sie die IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV nach §75b SGB V?

Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V ist seit 2021 für alle Zahnarztpraxen verbindlich (KZBV, Stand 2024). Sie definiert je Praxisgröße konkrete Anforderungen — von Passwortrichtlinien über Festplattenverschlüsselung bis zu Mobile-Device-Management. Wir setzen die Anforderungen technisch und organisatorisch um, dokumentieren die Maßnahmen audit-fest und unterstützen Sie bei Stichproben der KZV. Auch die Anforderungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sind über unsere AVV abgedeckt.

Wie schützen Sie Patientendaten — DSGVO und §203 StGB?

Patientendaten unterliegen dem Berufsgeheimnis nach §203 StGB. Wir setzen Festplatten- und Backup-Verschlüsselung, EDR-Endpunktschutz, segmentierte Netzwerke (Behandlungs-PCs getrennt vom Empfangsbereich), rollenbasierte Zugriffe, dokumentiertes Logging und ein Schweigepflicht-konformes Fernwartungs-Konzept ein. Unsere Mitarbeiter sind nach §53 BDSG auf das Datengeheimnis und gesondert auf §203 StGB verpflichtet, sodass externer IT-Zugriff den Verschwiegenheitsschutz nicht durchbricht.

Können Sie Charly, DAMPSOFT, evident oder Z1.PRO betreuen?

Ja. Wir kennen die gängige Praxis-Verwaltungssoftware (PVS) im zahnmedizinischen Bereich: Charly (solutio), DAMPSOFT DS-Win, evident, CGM Z1.PRO. Wir kümmern uns um Server-Hosting (vor Ort oder im deutschen Rechenzentrum), Updates, Schnittstellen zur TI, Backup der Datenbank und Erstanalyse bei PVS-Problemen. Die Spezial-Logik bleibt beim Hersteller-Support — den Rest übernehmen wir und koordinieren mit dem PVS-Hersteller, damit Sie nicht zwischen IT und Praxis-Software vermitteln müssen.

Wie schnell sind Sie im Notfall vor Ort? Eine Praxis ohne IT muss zumachen.

Wir betreiben eine 24/7-Notfall-Hotline für Bestandskunden. Per Fernwartung greifen wir in Minuten ein. Unser Standort Spaldingstraße 64–68 ist Hamburg-Mitte — bei Praxen im Stadtgebiet sind wir erfahrungsgemäß innerhalb von 60 Minuten persönlich vor Ort. Vertraglich gilt eine 4-Stunden-Reaktionszeit, in akuten Fällen während der Sprechstunde reagieren wir sofort.

15 Minuten — und Sie wissen, wo Ihre Praxis-IT steht.

Kostenloses Erstgespräch zu TI, PVS, §75b SGB V und §203 StGB. Danach wissen Sie, was Pflicht ist, was nice-to-have — und was uns ein Festpreis-Angebot wert wäre. Ohne Verkaufsdruck.