IT für Zahnarztpraxen IT für Zahnarztpraxen in Hamburg, die wirklich läuft.
TI-Anbindung, KIM, ePA, KZBV-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V, Charly oder DAMPSOFT — Ihre Zahnarztpraxis hat besondere IT-Anforderungen. Wir betreuen Praxen in Hamburg und Norddeutschland zum Festpreis. Damit Sie sich auf Ihre Patienten konzentrieren können, nicht auf Konnektor-Probleme während der Sprechstunde.
Kennen Sie das aus Ihrer Zahnarztpraxis?
Diese fünf Probleme hören wir in fast jedem Erstgespräch mit Hamburger Zahnärzten.
Konnektor-Reboot mitten in der Sprechstunde
eRezept geht nicht, das Wartezimmer füllt sich, der Hersteller-Support hat eine Stunde Warteschleife. Wir lösen 90 % der TI-Probleme per Fernwartung in Minuten.
Charly oder DAMPSOFT hängt — und der IT-Mensch ist im Urlaub
Praxis-Software-Probleme während der Behandlung sind Ausfall-Risiko. Wir betreuen Charly, DS-Win, evident und Z1.PRO mit festen Ansprechpartnern und Vertretungsregelung.
KZV fragt nach §75b-Dokumentation — die niemand hat
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V ist seit 2021 Pflicht. Wir setzen die Anforderungen um und liefern audit-feste Dokumentation, die bei Stichproben hält.
Backup läuft "irgendwie" — geprüft hat es seit Monaten niemand
Der häufigste Grund für Datenverlust in Praxen: ungeprüfte Backups. Wir testen monatlich die Wiederherstellung und protokollieren das DSGVO-konform.
Handy-Fotos vom Röntgenbild per WhatsApp ans MKG-Labor
Verstoß gegen §203 StGB und DSGVO. Wir richten KIM und verschlüsselte Fall-Übergabe so ein, dass der Praxis-Alltag nicht langsamer wird — sondern sicherer.
Niemand erklärt Ihnen, was die TI 2.0 für die Praxis bedeutet
Der Konnektor wird durch eine Software-Komponente ersetzt. Wir beraten ehrlich, ab wann Hardware-Investitionen sich noch lohnen — und wann besser nicht.
Eine IT für Ihre Zahnarztpraxis. Ein Festpreis. Ein Ansprechpartner.
Wir betreuen zahnärztliche Praxen seit über 15 Jahren — vom Einzelbehandler bis zur Gemeinschaftspraxis mit MKG-Schwerpunkt und kieferorthopädischer Sprechstunde. Statt Stundenzettel rechnen wir pro Arbeitsplatz und Monat ab. Statt Hotline-Bingo haben Sie feste Techniker, die Ihre Praxis kennen.
Wir beherrschen die Telematik-Infrastruktur, kennen die KZBV-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V, betreuen die gängigen PVS und sind bei einem Vorfall in Hamburg-Mitte in der Regel innerhalb einer Stunde vor Ort.
Zur Branchen-Übersicht GesundheitswesenTelematik-Infrastruktur
Konnektor, Kartenterminals, eHBA, SMC-B, KIM-Postfach, ePA-Anbindung, eRezept, eAU. Wir migrieren Sie auch auf die TI 2.0, sobald die KZBV den Pfad freigibt.
Compliance-Leistungen →Praxis-Software (PVS)
Charly (solutio), DAMPSOFT DS-Win, evident, CGM Z1.PRO. Wir hosten Datenbanken, koordinieren Updates und sind erste Anlaufstelle vor dem Hersteller-Support.
Managed IT →KZBV §75b SGB V umsetzen
Sicherheitsrichtlinie nach Praxisgröße: Verschlüsselung, Passwortrichtlinien, Mobile-Device-Management, Awareness. Audit-fest dokumentiert.
Security Awareness →Patientendaten-Schutz
Festplattenverschlüsselung, EDR, segmentiertes Praxis-Netzwerk, S/MIME oder KIM für jede Patientenkommunikation. §203 StGB technisch abgesichert.
Cybersecurity →Backup mit Restore-Test
Verschlüsseltes 3-2-1-Backup im deutschen Rechenzentrum, monatliche Restore-Tests, dokumentiert. So sind Patientenakten auch nach Ransomware sicher.
Backup & Recovery →Cloud & Microsoft 365 für Praxen
Teams für Team-Kommunikation, SharePoint für Praxis-Wissen, Intune für mobile Geräte — alles DSGVO-konform und auf Praxis-Workflows zugeschnitten.
Microsoft 365 →KZBV-Sicherheitsrichtlinie, TI und §203 StGB — was Ihre Praxis wirklich erfüllen muss.
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V ist seit Januar 2021 für alle Vertrags(zahn)arztpraxen verbindlich. Sie staffelt Anforderungen nach Praxisgröße — eine Einzelpraxis erfüllt weniger als eine mittlere Praxis mit eigenem Server. Wer die Pflichten ignoriert, riskiert Honorarkürzungen und im Schadensfall persönliche Haftung.
Parallel gilt die Telematik-Infrastruktur als Pflichtanwendung: KIM, ePA und eRezept sind verbindlicher Bestandteil der zahnärztlichen Versorgung. Und über allem steht §203 StGB — die strafrechtliche Schweigepflicht. Patientendaten dürfen nicht an Unbefugte gelangen, auch nicht versehentlich über IT-Dienstleister, die keine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben.
- KZBV §75b SGB V — Sicherheitsanforderungen je nach Praxisgröße
- Telematik-Infrastruktur — KIM, ePA, eRezept, eAU
- DSGVO — Auftragsverarbeitung, TOM, Löschkonzept
- §203 StGB — Schweigepflicht-konforme Fernwartung
- BSI IT-Grundschutz — als Best-Practice-Rahmen
Externe Quellen & Behörden
Diese Stellen sind die offiziellen Referenzen für Praxis-IT in Deutschland — wir orientieren uns daran und können den Bezug im Audit jederzeit herstellen:
- KZBV — IT-Sicherheit in der Zahnarztpraxis Offizielle Anforderungen nach §75b SGB V, gestaffelt nach Praxisgröße
- BSI — Hinweise zur IT-Sicherheitsrichtlinie §75b SGB V Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, technische Konkretisierung
- gematik — TI-Anwendungen (KIM, ePA, eRezept) Nationale Agentur für Digitale Medizin, Telematik-Spezifikationen
"Die KBV-Richtlinie hat uns anfangs überfordert. hagel IT hat alles sauber umgesetzt und dokumentiert. Beim letzten KZV-Audit hatten wir null Beanstandungen."
"Bei uns gibt es keine Stundenabrechnungen. Sie zahlen einen festen Betrag dafür, dass Ihre Praxis-IT funktioniert. Wenn sie nicht funktioniert, ist das mein Problem — nicht Ihres."
Wir starten jede Praxis-Betreuung mit einer ehrlichen Risikoanalyse — TI, PVS, Backup, §75b. Danach wissen Sie, wo Sie stehen, und wir wissen, wo wir anfangen.
Wissen für Ihre Praxis-IT.
Diese Beiträge passen direkt zur Zahnarztpraxis — von DSGVO bis Cloud-Migration.
Datenschutz & DSGVO Compliance für Unternehmen
Was DSGVO konkret für medizinische Einrichtungen bedeutet — TOM, AVV, Patientendaten.
Beitrag lesen →MFA & Passwort-Sicherheit für Unternehmen
Multi-Faktor-Authentifizierung ist Pflicht-Bestandteil der KZBV-Richtlinie. So setzen Sie es um.
Beitrag lesen →Cloud-Checkliste für Hamburger Firmen
Vor der Cloud-Migration einer Praxis: Welche Daten dürfen wo liegen, was sagt die Berufsordnung.
Beitrag lesen →IT für Ihre Zahnarztpraxis — Ihre Fragen.
Was Praxisinhaber im Erstgespräch fragen.
Was kostet IT für eine Zahnarztpraxis in Hamburg?
Wir rechnen pro Arbeitsplatz ab — für eine typische Hamburger Zahnarztpraxis mit fünf bis acht Behandlungsplätzen liegen die laufenden IT-Kosten meist im klar planbaren mittleren dreistelligen Bereich pro Monat (inkl. Helpdesk, Backup, Patch-Management, EDR und PVS-Betreuung). Statt Stundenzettel gibt es einen Festpreis. Im 15-Minuten-Erstgespräch geben wir Ihnen für Ihre konkrete Größe und Praxis-Software (Charly, DAMPSOFT DS-Win, evident, CGM Z1.PRO) eine realistische Einschätzung — ohne Verkaufsdruck.
Übernehmen Sie die komplette TI-Anbindung — Konnektor, KIM, ePA, eRezept?
Ja. Wir betreiben Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und SMC-B, richten KIM-Postfächer ein und sorgen dafür, dass eRezept, eAU und ePA stabil laufen. Den Umstieg auf die TI 2.0 (Konnektor-fähige Hardware durch reine Software-Komponente ersetzt) begleiten wir, sobald die KZBV/gematik den Migrationspfad final freigibt. Wir kennen die typischen Stolpersteine — Firmware-Inkompatibilitäten, abgelaufene Zertifikate, Konnektor-Updates während der Sprechstunde — und vermeiden sie.
Erfüllen Sie die IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV nach §75b SGB V?
Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach §75b SGB V ist seit 2021 für alle Zahnarztpraxen verbindlich (KZBV, Stand 2024). Sie definiert je Praxisgröße konkrete Anforderungen — von Passwortrichtlinien über Festplattenverschlüsselung bis zu Mobile-Device-Management. Wir setzen die Anforderungen technisch und organisatorisch um, dokumentieren die Maßnahmen audit-fest und unterstützen Sie bei Stichproben der KZV. Auch die Anforderungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sind über unsere AVV abgedeckt.
Wie schützen Sie Patientendaten — DSGVO und §203 StGB?
Patientendaten unterliegen dem Berufsgeheimnis nach §203 StGB. Wir setzen Festplatten- und Backup-Verschlüsselung, EDR-Endpunktschutz, segmentierte Netzwerke (Behandlungs-PCs getrennt vom Empfangsbereich), rollenbasierte Zugriffe, dokumentiertes Logging und ein Schweigepflicht-konformes Fernwartungs-Konzept ein. Unsere Mitarbeiter sind nach §53 BDSG auf das Datengeheimnis und gesondert auf §203 StGB verpflichtet, sodass externer IT-Zugriff den Verschwiegenheitsschutz nicht durchbricht.
Können Sie Charly, DAMPSOFT, evident oder Z1.PRO betreuen?
Ja. Wir kennen die gängige Praxis-Verwaltungssoftware (PVS) im zahnmedizinischen Bereich: Charly (solutio), DAMPSOFT DS-Win, evident, CGM Z1.PRO. Wir kümmern uns um Server-Hosting (vor Ort oder im deutschen Rechenzentrum), Updates, Schnittstellen zur TI, Backup der Datenbank und Erstanalyse bei PVS-Problemen. Die Spezial-Logik bleibt beim Hersteller-Support — den Rest übernehmen wir und koordinieren mit dem PVS-Hersteller, damit Sie nicht zwischen IT und Praxis-Software vermitteln müssen.
Wie schnell sind Sie im Notfall vor Ort? Eine Praxis ohne IT muss zumachen.
Wir betreiben eine 24/7-Notfall-Hotline für Bestandskunden. Per Fernwartung greifen wir in Minuten ein. Unser Standort Spaldingstraße 64–68 ist Hamburg-Mitte — bei Praxen im Stadtgebiet sind wir erfahrungsgemäß innerhalb von 60 Minuten persönlich vor Ort. Vertraglich gilt eine 4-Stunden-Reaktionszeit, in akuten Fällen während der Sprechstunde reagieren wir sofort.
Verwandte Branchen & Standorte
15 Minuten — und Sie wissen, wo Ihre Praxis-IT steht.
Kostenloses Erstgespräch zu TI, PVS, §75b SGB V und §203 StGB. Danach wissen Sie, was Pflicht ist, was nice-to-have — und was uns ein Festpreis-Angebot wert wäre. Ohne Verkaufsdruck.