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Container voller ausgemusterter Computer und Drucker – Altgeräte sicher löschen, bevor sie entsorgt werden

Altgeräte sicher löschen: Fallstudie einer Hamburger Niederlassung

Jens Hagel
Jens Hagel in Fallstudien

Inhalt in Kürze

  • Rund 20 Altgeräte standen nach einem Büroumzug in einer Hamburger Vertriebsniederlassung – nach Einschätzung der Niederlassung sind etwa 80 % davon nicht mehr für den Geschäftsalltag geeignet.
  • Bei fest verbauter SSD hilft kein Schraubenzieher – muss er auch nicht. Das BSI verlangt Überschreiben oder Schlüssellöschung, ein Ausbau ist dafür nicht nötig. Vereinbart ist eine softwarebasierte, unwiderrufliche Löschung mit Protokoll für die Akte.
  • Gegen den nächsten Gerätefriedhof helfen eine Geräteliste mit Seriennummern und ein Vergleich von Kauf, Miete und Leasing – auch für Smartphones und Tablets.
  • Nebenbei vereinbart: Sobald die Mitarbeiterliste da ist, nimmt der IT-Support Anfragen nur noch von Absendern auf dieser Liste an. Alles andere wird telefonisch geprüft.

Altgeräte sicher löschen klingt nach einer Aufgabe für einen ruhigen Freitagnachmittag. Bis man vor einem Tablet steht, das sich nicht aufschrauben lässt. Diese Fallstudie zeigt, wie eine Hamburger Niederlassung das Problem angeht – und was ein Geschäftsführer daraus mitnehmen kann.

SteckbriefDer Fall auf einen Blick
BrancheVertrieb, Niederlassung eines internationalen Industriekonzerns
Größekleine Niederlassung, Arbeitsplätze mit 2-in-1-Tablets, Notebooks und Macs, dazu Smartphones und Tablets im Vertrieb
StandortHamburg
Ausgangslagerund 20 Altgeräte nach einem Büroumzug, Speicher teils fest verbaut
LeistungLöschung mit Protokoll, Vergleich Kauf/Miete/Leasing, Absicherung des Supports
ZeitraumSpätsommer, Umsetzung läuft

Altgeräte sicher löschen: Die Ausgangslage nach dem Umzug

Die Niederlassung ist Bestandskunde bei uns. Ein Teil der Verwaltung von Endgeräten und Microsoft 365 liegt bei der zentralen IT des Konzerns. Wir betreuen vor Ort die Geräte, die Einrichtung und die Beschaffung.

Nach einem Büroumzug kam beim Betreuungsgespräch ein Thema auf den Tisch: alte Rechner, die im Büro stehen. Niemand nutzt sie, niemand will sie wegwerfen, denn auf ihnen liegen Daten.

~20
Altgeräte im Büro
~80 %
nicht mehr alltagstauglich
~3 Jahre
Einsatzdauer je Gerät

Die Zahlen stammen aus der Einschätzung der Niederlassung selbst. Das Ziel war klar formuliert: aussortieren, was nicht mehr taugt. Weitergeben, verkaufen oder verschrotten. Und künftig kein totes Kapital mehr in Form von Geräten, die herumstehen.

Dazu kommen die Mobilgeräte. Smartphones und Tablets im Vertrieb und bei den Führungskräften sollen ersetzt werden, weil ihre Sicherheitsupdates auslaufen.

Das eigentliche Problem: Die SSD lässt sich nicht ausbauen

Der klassische Weg bei alten PCs: Festplatte raus, Festplatte in den Schredder, Gerät zum Wertstoffhof. Das funktioniert bei Geräten, deren Datenträger man ausbauen kann.

Bei manchen flachen Notebooks und 2-in-1-Tablets lässt sich der Speicher aber nicht oder nur mit Spezialwerkzeug ausbauen, bei manchen sitzt er fest auf der Hauptplatine. Wer ihn trotzdem herauslöst, zerstört das Gerät. Das Gerät ist dann auch für eine Weitergabe verloren.

Techniker arbeitet an einer Hauptplatine – bei verlöteter SSD ist Datenlöschung nur per Software möglich
Sitzt der Speicher fest auf der Platine, muss die Löschung über die Software des Geräts laufen.

Das BSI hat dafür klare Vorgaben. Im IT-Grundschutz-Baustein CON.6 „Löschen und Vernichten“ steht: Digitale Datenträger müssen vollständig mit Zufallswerten überschrieben werden. Wurden sie verschlüsselt eingesetzt, müssen sie durch sicheres Löschen des Schlüssels gelöscht werden. Ein Ausbau ist dafür nicht nötig. Für Datenträger, die fest in sonstigen Geräten stecken, verlangt das BSI die Löschung über deren eingebaute Funktionen.

Werksreset ist keine Löschung

Microsoft schreibt in der Dokumentation zum Surface Data Eraser selbst: Das Auffrischen des PCs entfernt Daten, verhindert aber nicht, dass sie mit forensischen Mitteln wiederhergestellt werden. Wer ein Notebook nur zurücksetzt und weitergibt, gibt unter Umständen die Daten mit.

Warum „gelöscht“ im Explorer nicht „weg“ bedeutet, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag Gelöscht ist nicht gleich gelöscht.

Drei Verfahren im Vergleich – und was die Normen dazu sagen

Es gibt im Kern drei Wege, Daten auf einem Altgerät unbrauchbar zu machen. Welcher passt, hängt vom Gerät ab.

VerfahrenAblaufPasst, wenn …NormbezugNachweis
Ausbau und VernichtungDatenträger wird ausgebaut und mechanisch zerkleinertder Datenträger ausbaubar oder defekt istISO/IEC 21964 (früher DIN 66399), mindestens Sicherheitsstufe 3: H-3 für Festplatten, E-3 für SSDsVernichtungsprotokoll des Dienstleisters
Überschreiben per SoftwareGesamter Datenträger wird mit Zufallswerten überschriebender Datenträger unverschlüsselt warBSI CON.6.A12Löschprotokoll der Software
Hersteller-Werkzeug bzw. kryptografische LöschungLöschbefehl des Speichers selbst oder Verwerfen des Schlüssels bei verschlüsselten Gerätender Speicher fest verbaut ist oder das Gerät weitergegeben werden sollBSI CON.6.A12; NVMe-Format nach NIST SP 800-88Protokoll bzw. Bereinigungszertifikat mit Seriennummer

Ein paar Erläuterungen dazu:

Zur Vernichtung. Die Norm DIN 66399 kennt drei Schutzklassen und sieben Sicherheitsstufen. Ihre Inhalte stecken seit 2018 in der ISO/IEC 21964. Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem hat das DIN die nationale Norm 2023 zurückgezogen. Der GDD-Leitfaden zur Datenträgervernichtung erklärt die Materialklassen: H steht für Festplatten mit magnetischem Datenträger, E für elektronische Datenträger wie SSDs, USB-Sticks und mobile Kommunikationsmittel.

Zur kryptografischen Löschung. Das BSI schreibt: Wurden Datenträger verschlüsselt eingesetzt, müssen sie durch sicheres Löschen des Schlüssels gelöscht werden. Apple beschreibt für seine Geräte, dass „Inhalte & Einstellungen löschen“ alle Schlüssel im sogenannten Effaceable Storage entfernt. Die Benutzerdaten werden damit kryptografisch unzugänglich.

Zu Smartphones. Hier verlangt das BSI das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen. Danach soll der Einrichtungsvorgang abgeschlossen werden. Die Geräte sollen vorher verschlüsselt gewesen sein.

Wie das bei 2-in-1-Geräten konkret aussieht

Für die Tablets einer gängigen Business-Serie liefert der Hersteller ein eigenes Werkzeug. Microsofts Surface Data Eraser im Surface IT Toolkit startet von einem USB-Stick und löscht alle Daten auf dem Gerät, einschließlich Betriebssystem. Die ältere Version arbeitet laut Microsoft mit dem NVMe-Format-Befehl, wie ihn die Richtlinie NIST SP 800-88 vorsieht.

Für die Akte wichtig: Das Werkzeug kann aus den Protokolldateien ein Bereinigungszertifikat erzeugen. Darin lassen sich Inventarnummer, Seriennummer oder System-UUID des gelöschten Geräts eintragen. Voraussetzung ist, dass die Löschung mit Prüfung durchgeführt wurde.

Der Entscheidungsbaum für Altgeräte

Bevor gelöscht wird, steht eine einfachere Frage: Was soll mit dem Gerät passieren? Daraus ergibt sich, welches Verfahren passt.

Entscheidungsbaum für Altgeräte Erste Frage: Ist das Gerät noch alltagstauglich? Wenn ja, wird es neu eingerichtet und weiterverwendet. Wenn nein, folgt die Frage, ob es für andere noch Wert hat. Wenn ja, wird es mit Protokoll gelöscht und weitergegeben oder verkauft. Wenn nein, wird es mit Protokoll gelöscht und fachgerecht entsorgt. Lässt sich ein Gerät wegen eines Defekts nicht löschen, wird der Datenträger mindestens nach Sicherheitsstufe 3 vernichtet. Altgerät aus dem Bestand 1. Noch alltagstauglich? Alter laut Seriennummer, Updates, Zustand Ja Weiterverwenden neu einrichten, Geräteliste aktualisieren Nein 2. Noch Wert für andere? Zustand, Akku, Rechtsfragen beim Verkauf Ja Löschen + weitergeben Löschung mit Protokoll, dann verkaufen Nein Löschen + entsorgen Löschung mit Protokoll, dann nach ElektroG Sonderfall: Gerät defekt, Löschung nicht möglich Datenträger mindestens nach Sicherheitsstufe 3 (ISO/IEC 21964) vernichten – BSI CON.6.A13
Entscheidungsbaum für Altgeräte: Erst die Verwendung klären, dann das Löschverfahren wählen.

Bei der Weitergabe haben wir die Niederlassung auf einen weiteren Punkt hingewiesen: Wer gebrauchte Geräte verkauft, sollte vorher klären, welche rechtlichen und gewährleistungsrelevanten Fragen damit verbunden sind.

Für die Entsorgung gilt das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Nach § 19a müssen Hersteller gewerbliche Endnutzer über deren Eigenverantwortung beim Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten informieren. Anders gesagt: Das Löschen bleibt Ihre Aufgabe. Wie Hamburger Firmen ihre Altgeräte entsorgen können, zeigt unser Beitrag zur IT-Hardware-Entsorgung in Hamburg.

Was vereinbart ist

Aus dem Gespräch sind vier Schritte entstanden. Sie folgen aufeinander, sobald die Unterlagen der Niederlassung da sind.

  1. Geräteliste mit Seriennummern: Die Niederlassung schickt uns eine Liste aller Altgeräte. Über Seriennummern und Kaufdaten bestimmen wir das Alter jedes Geräts. Damit steht fest, was weiterläuft und was raus kann.
  2. Löschung mit Protokoll statt Ausbau: Statt die Datenträger auszubauen, löschen wir softwarebasiert und unwiderruflich. Jedes Gerät bekommt ein Protokoll für die Akte. Die Niederlassung hat das Angebot angenommen. Wir legen los, sobald die Liste da ist und die interne Freigabe im Haus vorliegt. Die fachgerechte Entsorgung bieten wir als zusätzliche Option an.
  3. Vergleich Kauf, Miete und Leasing: Für die freigegebenen Standardmodelle erstellen wir einen Vergleich. Er umfasst auch die Smartphones und Tablets, die wegen auslaufender Sicherheitsupdates ersetzt werden sollen.
  4. Support nur für bekannte Absender: Die Niederlassung liefert eine aktuelle Mitarbeiterliste. Wir importieren sie, sobald sie vorliegt. Anfragen von unbekannten Absendern weist unser Support künftig automatisch ab, sie müssen telefonisch bestätigt werden.

Ein fünfter Punkt ist kleiner, aber praktisch: Steht eine Neueinstellung an, schickt die Niederlassung die gewünschte Gerätekonfiguration früh. Dann sind Beschaffung und Einrichtung zum ersten Arbeitstag erledigt.

Kauf, Miete oder Leasing: Der nächste Gerätefriedhof entsteht beim Einkauf

Ein Gerätefriedhof entsteht nicht beim Umzug. Er entsteht beim Kauf, wenn niemand festlegt, was nach drei Jahren mit dem Gerät passiert. Deshalb gehört der Vergleich der Beschaffungswege zur Lösung.

KaufMieteLeasing
EigentumIhr Unternehmenbleibt beim AnbieterLeasingbank; je nach Vertrag Option auf Übernahme nach der Laufzeit
Bilanz und Steuer (grob)Gerät steht in Ihren BüchernMietraten als laufender Aufwand – Einzelheiten mit der Steuerberatung klärenZurechnung hängt von der Vertragsgestaltung ab – mit der Steuerberatung klären
Laufzeitso lange Sie wollenlaut Mietvertragfest vereinbart; die Bank meldet das Ende rechtzeitig
Am EndeSie entscheiden: weiterverwenden, verkaufen, entsorgenRückgabe an den AnbieterRückgabe oder Übernahme
Passt eher, wenn …Geräte lange laufen sollenSie Geräte nicht besitzen wollenmehrere Geräte oder größere Summen anstehen

Zwei Dinge haben wir der Niederlassung dazu erklärt. Erstens: hagel IT ist selbst kein Leasinggeber. Wir arbeiten mit Leasingbanken zusammen und bereiten den Vertrag vor. Zweitens: Leasing lohnt sich eher für mehrere Geräte oder größere Summen als für ein einzelnes Notebook.

Eines gilt für alle drei Wege: Bevor ein Gerät zurückgeht oder verkauft wird, muss es gelöscht sein. Ausführlicher wägen wir die Wege in Hardware-Leasing vs. Kauf ab. Wie wir Beschaffung mit Fördermittel-Vorgaben verbinden, zeigt die Fallstudie zur IT-Beschaffung.

Gut zu wissen: Was die Konzern-IT vor Ort nicht abdeckt

Die zentrale IT regelt vieles, aber nicht alles vor Ort. Wer wann ein Gerät in Hamburg ausmustert, wer es löscht und wo das Protokoll liegt, muss die Niederlassung selbst festlegen. Dafür ist ein Partner vor Ort da, der mit der Konzern-IT zusammenarbeitet statt neben ihr.

Nebenstrang: Wenn der Phishing-Versuch beim Support anklopft

Im selben Gespräch schilderte die Niederlassung einen Phishing-Versuch. Eine Mail bat darum, die Kontoverbindung für ein Gehalt zu ändern. Schulungen zu Phishing und Datenschutz organisiert bei diesem Kunden der Konzern.

Uns ging es um eine andere Lücke: den IT-Support selbst. Ein Angreifer kann eine Domain registrieren, die der echten nur ähnlich sieht, und sich als Mitarbeiter ausgeben. Er bittet dann den Support um ein neues Passwort oder eine Weiterleitung.

Die Lösung ist schlicht. Mit der Mitarbeiterliste – Name, E-Mail, geschäftliche Telefonnummer – weiß der Support, wer fragen darf. Eine Anfrage von einer unbekannten Adresse wird automatisch abgewiesen. Wer echt ist, bestätigt per Rückruf.

Welche Tricks Angreifer sonst nutzen, beschreibt unser Ratgeber Phishing erkennen und abwehren.

Wir wollen uns nicht um IT kümmern müssen. Wenn ein neuer Mitarbeiter kommt: Laptop da, E-Mail eingerichtet, Telefon funktioniert. Wenn jemand geht: Zugänge gesperrt. Einfach. Zuverlässig.

Niklas Roth · Geschäftsführer, Beteiligungsgesellschaft, 5–8 Mitarbeiter (aus einem anderen Kundengespräch)

Was wir daraus gelernt haben

Sie müssen kein Techniker sein, um diese Lehren umzusetzen. Für einen Geschäftsführer reichen fünf Fragen an die eigene IT:

  • Gibt es eine Geräteliste? Mit Seriennummer, Kaufdatum und Nutzer. Ohne sie weiß niemand, welches Gerät wie alt ist.
  • Ist das Lebensende geplant? Schon beim Kauf festlegen, wann ein Gerät ersetzt wird und was danach mit ihm passiert.
  • Wie wird gelöscht – und wo liegt der Nachweis? Ein Werksreset ist kein Nachweis. Ein Protokoll je Gerät schon.
  • Passt der Beschaffungsweg? Kauf, Miete und Leasing einmal ehrlich nebeneinanderlegen, auch für Handys und Tablets.
  • Wer darf beim Support etwas anfragen? Eine aktuelle Mitarbeiterliste schließt eine Tür für Betrüger.

Wenn Sie diese Fragen nicht selbst klären wollen: Das gehört bei uns zu Managed IT-Services aus Hamburg. Für die Arbeitsplätze selbst gibt es den verwalteten IT-Arbeitsplatz. Smartphones und Tablets verwalten wir mit Mobile Device Management. Weitere Beispiele aus Industrie, Handel und Finanzwirtschaft finden Sie auf unserer Branchenseite.

Das Wichtigste: Wer Altgeräte sicher löschen will, wählt das Verfahren nach dem Gerät. Bei fest verbauter SSD ist die Löschung per Software oder Schlüssellöschung der richtige Weg – mit Protokoll für die Akte. Und der beste Schutz vor dem nächsten Gerätefriedhof ist eine Geräteliste mit Ablaufdatum.

Eine gute IT-Partnerschaft merken Sie daran, dass Sie nicht mehr über IT nachdenken müssen. Sie funktioniert einfach — und wenn doch mal was ist, sind wir sofort da.

Jens Hagel Jens HagelGründer, hagel IT-Services GmbH

Ihr nächster Schritt

Stehen bei Ihnen auch Geräte herum, von denen niemand genau weiß, was darauf ist? Dann klären wir in einem kurzen Gespräch, welche davon weiterlaufen, welche gelöscht werden müssen und wie Sie künftig beschaffen.

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Weiterführende Quellen

Jens Hagel
Gründer, hagel IT-Services GmbH

Seit 2004 begleite ich Hamburger Unternehmen bei der IT-Modernisierung. Microsoft Solutions Partner, WatchGuard Gold Partner, ausgezeichnet als Deutschlands bester IT-Dienstleister 2026 (Brand eins/Statista). Wenn Sie IT-Fragen haben, bin ich direkt erreichbar.

Thorsten Eckel

„Mit Hagel IT haben wir einen erfahrenen Partner, auf den wir uns jederzeit zu 100 % verlassen können.“

Thorsten Eckel
Geschäftsführer · Hanse Service
Deutschlands beste IT-Dienstleister 2026 — brand eins / Statista
Bester IT-Dienstleister
2026 — brand eins / Statista
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„Wir arbeiten seit einiger Zeit mit hagel IT zusammen und sind absolut zufrieden. Das Team ist kompetent, freundlich und immer schnell zur Stelle, wenn Hilfe gebraucht wird. Besonders schätzen wir die individuelle Beratung, den zuverlässigen Support und die modernen IT-Lösungen, die perfekt auf unsere Bedürfnisse abgestimmt sind. Ein rundum professioneller Partner, den wir uneingeschränkt weiterempfehlen können!"

Robin Koppelmann
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Häufig gestellte Fragen

Für Notebooks und PCs nicht ohne Weiteres. Microsoft weist selbst darauf hin, dass das Auffrischen des PCs nicht verhindert, dass Daten mit forensischen Mitteln wiederhergestellt werden. Sicher ist ein Löschbefehl, der den ganzen Datenträger erfasst, oder das Verwerfen des Schlüssels bei verschlüsselten Geräten. Bei Smartphones verlangt das BSI den Werksreset. Das Gerät sollte vorher verschlüsselt sein, und danach sollte der Einrichtungsvorgang abgeschlossen werden.

Per Software, ohne Ausbau. Das BSI verlangt im Baustein CON.6, digitale Datenträger vollständig mit Zufallswerten zu überschreiben oder – bei verschlüsselten Datenträgern – den Schlüssel sicher zu löschen. Hersteller liefern dafür Werkzeuge, etwa Microsofts Surface Data Eraser. Er startet von einem USB-Stick und löscht alle Daten einschließlich Betriebssystem. Die aktuelle Version im Surface IT Toolkit kann danach ein Bereinigungszertifikat mit Seriennummer erzeugen.

Die Inhalte wurden 2018 in die internationale Norm ISO/IEC 21964 übernommen. Laut Bundesdatenschutzbeauftragtem hat das DIN die nationale Norm DIN 66399 im Jahr 2023 zurückgezogen. Die Begriffe sind gleich geblieben: drei Schutzklassen, sieben Sicherheitsstufen und Materialklassen wie H für Festplatten und E für SSDs und andere elektronische Datenträger.

Der Besitzer des Geräts. Das Elektrogesetz verpflichtet Hersteller, gewerbliche Endnutzer über deren Eigenverantwortung beim Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten zu informieren. Das Löschen selbst bleibt bei Ihnen – oder bei dem Dienstleister, den Sie beauftragen und dessen Verfahren Sie prüfen.

Nein, das hängt vom Einzelfall ab. Beim Leasing finanziert eine Leasingbank die Geräte, nach der Laufzeit gibt es je nach Vertrag eine Option auf Übernahme. Es lohnt sich eher für mehrere Geräte oder größere Summen. Wie das Gerät steuerlich zugerechnet wird, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Der Support kennt dann jede berechtigte Absenderadresse. Anfragen von unbekannten Absendern – auch von Domains, die der echten nur ähnlich sehen – werden automatisch abgewiesen und müssen telefonisch bestätigt werden. Ein Angreifer kann sich so nicht per Mail als Mitarbeiter ausgeben und Änderungen anstoßen.