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Team erledigt die jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung online am Laptop

Arbeitsschutz-Unterweisung online erledigen — kostenlos starten

Jens Hagel
Jens Hagel in IT-Insights

Inhalt in Kürze

  • Die jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung ist Pflicht — § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 verlangen sie mindestens einmal pro Jahr. Sie wird gern vergessen oder aufgeschoben, ist aber in Minuten erledigt.
  • Online ist erlaubt: DGUV Information 211-005 erkennt die elektronische Unterweisung an, wenn sie arbeitsplatzbezogen, mit Verständnisprüfung, mit Ansprechperson und rechtssicher dokumentiert ist.
  • Ehrliche Grenze: Online deckt die Theorie ab. Praxis wie Feuerlöscher-Übung oder Stapler bleibt Präsenz — die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.
  • Ein kostenloser Weg: Hugo Safe erledigt die zwei wichtigsten Unterweisungen im Free-Tarif ab 0 €, DGUV-konform, mit Nachweis. Stammt von unserem Schwester-Unternehmen frag.hugo — Empfehlung, weil sie eine echte Pflicht real erledigt.

Sagen wir es offen: Das hier ist kein klassisches IT-Thema. Die Arbeitsschutz-Unterweisung hat mit Servern und Firewalls erst mal nichts zu tun. Trotzdem landet sie auf jedem Schreibtisch einer Geschäftsführung — als gesetzliche Pflicht, die jedes Jahr fällig wird und die fast immer aufgeschoben wird, weil sie nach Bürokratie riecht.

Genau solche lästigen Pflichten nehmen wir unseren Kunden als IT-Partner gern von der To-do-Liste. Deshalb dieser Artikel: Wie Sie die Unterweisung digital, rechtssicher und in rund 15 Minuten erledigen — ohne Excel-Liste und Unterschriftenzettel.

Die jährliche Unterweisungspflicht

Die Pflicht steht klar im Gesetz. Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen — bei der Einstellung und danach regelmäßig, während der Arbeitszeit. Die DGUV Vorschrift 1 (§ 4) konkretisiert dieses „regelmäßig” auf mindestens einmal pro Jahr.

Das gilt nicht erst ab einer bestimmten Betriebsgröße. Es gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Ein Hamburger Handwerksbetrieb mit drei Leuten ist genauso in der Pflicht wie ein Konzern.

Jetzt zur ehrlichen Einordnung — denn hier wird oft mit Angst gearbeitet, und das halten wir für falsch. Rein rechtlich ist einiges möglich: Ein Verstoß gegen die Unterweisungspflicht kann nach § 25 ArbSchG mit einem Bußgeld bis zu 30.000 € geahndet werden, bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit sieht § 26 ArbSchG sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

Aber: Eine fehlende Unterweisung ist nicht automatisch ein Bußgeld. Niemand klingelt am Montag und kassiert 30.000 €, weil ein Häkchen fehlt. Das eigentliche Risiko ist ein anderes — und es ist konkreter:

Das ist die wahre Gefahr:

Nicht das Bußgeld an sich, sondern die Haftung im Schadensfall. Passiert ein Unfall und Sie können nicht nachweisen, dass der Mitarbeiter unterwiesen war, stehen Sie persönlich in der Verantwortung — gegenüber Berufsgenossenschaft, Versicherung und im schlimmsten Fall vor Gericht. Die fehlende Dokumentation ist der Punkt, an dem es teuer und unangenehm wird.

Genau deshalb ist der Nachweis so wichtig — und genau deshalb lohnt es sich, die Sache einmal sauber zu digitalisieren, statt jedes Jahr Unterschriftenlisten zu suchen.

Darf man das online machen?

Ja, darf man. Die elektronisch gestützte Unterweisung — oft als Blended Learning bezeichnet — ist nach DGUV Information 211-005 ausdrücklich anerkannt. Sie ersetzt den theoretischen Teil rechtssicher, wenn vier Bedingungen erfüllt sind:

  • Arbeitsplatzbezogen. Die Inhalte passen zur tatsächlichen Tätigkeit — Büro, Lager oder Werkstatt bekommen nicht denselben Standardtext.
  • Mit Verständnisprüfung. Ein Abschlusstest belegt, dass der Inhalt verstanden wurde. Ein bloßes „durchgeklickt" reicht nicht.
  • Mit erreichbarer Ansprechperson. Bei Rückfragen muss ein Mensch erreichbar sein — kein anonymes Lernportal ohne Kontakt.
  • Rechtssicher dokumentiert. Wer, wann, welche Unterweisung, mit welchem Ergebnis — nachvollziehbar und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

So weit die gute Nachricht. Jetzt die ehrliche Grenze, die man kennen muss: Online deckt nur die Theorie ab. Praktische Anteile bleiben Präsenz vor Ort — die Feuerlöscher-Übung, das Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), das Stapler-Fahren, die Erste-Hilfe-Praxis, die Räumungsübung. Und die Gefahrstoff-Unterweisung braucht zusätzlich den mündlichen Teil nach § 14 GefStoffV.

Online nimmt Ihnen also viel ab, aber nicht alles. Und die Verantwortung bleibt nach § 13 ArbSchG ohnehin immer beim Arbeitgeber — ein Tool unterweist, aber es haftet nicht für Sie. Das ist kein Kleingedrucktes, das gehört offen gesagt.

Eine ehrliche Empfehlung: Hugo Safe

An dieser Stelle ein Werkzeug, das den theoretischen Teil genau so erledigt — und das wir aus erster Hand kennen.

Transparenz-Hinweis:

Hugo Safe stammt von frag.hugo Informationssicherheit, dem Schwester-Unternehmen von hagel IT. frag.hugo wurde von unserem Geschäftsführer Jens Hagel mitgegründet (gemeinsam mit dem Datenschutzberater Nils Oehmichen). Diese Empfehlung ist also nicht neutral — aber ehrlich: Wir empfehlen Hugo Safe, weil schon der kostenlose Tarif eine echte Pflicht real erledigt. Er kostet nichts und braucht kein Setup.

Hugo Safe hat einen dauerhaft kostenlosen Free-Tarif, der die zwei wichtigsten Unterweisungen enthält: Allgemeine Sicherheit und Brandschutz mit Verhalten im Brandfall. Beide kommen inklusive Abschlusstest (Bestehensgrenze 80 %), Zertifikat und einem revisionssicheren Nachweis-Dossier für die Berufsgenossenschaft. Wichtig: Der Free-Tarif ist nicht abgespeckt im rechtlichen Sinne — er erfüllt alle vier DGUV-Anerkennungs-Bedingungen.

Hugo Safe: interaktive Online-Unterweisung Brandschutz mit Abschlusstest und Nachweis
Hugo Safe: interaktive Online-Unterweisung mit Verständnisprüfung und Nachweis-Dossier auf Knopfdruck — DGUV-konform, im Free-Tarif ab 0 €.

Wer mehr braucht, bucht einen bezahlten Tarif (Basis oder Komplett). Der öffnet einen Katalog mit 24 Unterweisungen — Büro und Bildschirmarbeitsplatz, Lager, Gabelstapler, Leitern, Gefahrstoffe-Grundlagen und weitere. Dazu kommen ein KI-Erklärvideo und eine betriebsspezifische Ergänzung je Modul, damit die Inhalte wirklich zu Ihrem Betrieb passen.

Der ehrliche Punkt bleibt: Für die meisten kleinen Büros und Teams deckt der kostenlose Tarif die jährliche Standardpflicht ab. Sie müssen nichts kaufen, um Ihre Mitarbeiter rechtssicher zu unterweisen — Sie müssen es nur einmal tun.

Aus der Praxis

Was wir bei Hamburger Neukunden immer wieder hören: Solche Pflichten sind nicht das Kerngeschäft. Niemand hat ein Unternehmen gegründet, um Unterweisungslisten zu pflegen. Man will, dass es einfach läuft.

Wir wollen uns nicht um IT kümmern müssen. Wenn ein neuer Mitarbeiter kommt: Laptop da, E-Mail eingerichtet, Telefon funktioniert. Wenn jemand geht: Zugänge gesperrt. Einfach. Zuverlässig.

Niklas Roth · Geschäftsführer, Beteiligungsgesellschaft, 5-8 Mitarbeiter

Dieselbe Haltung passt auf den Arbeitsschutz: einmal sauber aufgesetzt, dann läuft die jährliche Unterweisung weitgehend von allein — mit automatischer Erinnerung statt Last-Minute-Aktion im Dezember. Und der Nachweis liegt auf Knopfdruck bereit, falls jemand fragt.

Man soll die Wahrheit aufschreiben — und dann hat man schon mal ganz viel getan.

Jens Hagel Jens HagelGeschäftsführer, hagel IT-Services GmbH

Bei der Unterweisung ist das wörtlich gemeint: Der Nachweis ist nichts anderes als sauber aufgeschriebene Wahrheit — wer wann was verstanden hat. Wenn das automatisch entsteht, ist die halbe Pflicht schon erfüllt.

So erledigen Sie es

In der Praxis sind es vier Schritte — und keiner davon braucht einen Arbeitsschutz-Experten im Haus:

  1. Zuweisen: Jeder Mitarbeiter bekommt automatisch die Unterweisungen, die zu seinem Tätigkeitsbereich passen — Büro, Lager oder Werkstatt. Sie wählen nicht jedes Modul von Hand aus.
  2. Unterweisen: Die Mitarbeiter gehen durch kurze, interaktive Lern-Screens. Verständlich aufbereitet, ohne Paragrafendeutsch, in wenigen Minuten pro Thema.
  3. Bestätigen & nachweisen: Am Ende eine „Verstanden & befolge"-Bestätigung plus Abschlusstest. Daraus entstehen automatisch Audit-Log und Zertifikat — der revisionssichere Nachweis für die Berufsgenossenschaft.
  4. Dranbleiben: Vor der nächsten Fälligkeit erinnert das System automatisch. Kein Suchen im Kalender, keine vergessene Jahresfrist.

Wenn Sie ohnehin gerade Compliance-Themen aufräumen, lohnt der Blick über den Arbeitsschutz hinaus. Viele Mittelständler fallen inzwischen unter die NIS2-Richtlinie, ohne es zu wissen. Prüfen Sie das in zwei Minuten mit unserem kostenlosen Tool:

Den IT-Betrieb selbst — und solche Pflicht-Themen gleich mit — bündeln wir für Hamburger Unternehmen in Managed IT Services zum Festpreis. Haben Sie schon eine interne IT, die nur Entlastung braucht, ist Co-Managed IT der passende Weg. Als IT-Dienstleister aus Hamburg sitzen wir in der Spaldingstraße und sind nah dran. Wo es um den Datenschutz geht, arbeiten wir eng mit frag.hugo zusammen — etwa bei der DSGVO-Compliance für Unternehmen oder beim Security-Awareness-Training, das für kleine Teams kostenlos ist.

Fazit: Pflicht erledigt, ohne Drama

Das Wichtigste: Die jährliche Arbeitsschutz-Unterweisung ist Pflicht, aber sie muss kein Stresstthema sein. Online erledigen Sie den theoretischen Teil DGUV-konform und mit automatischem Nachweis — im Free-Tarif ab 0 €. Den praktischen Teil und die Verantwortung können Sie nicht abgeben, aber den größten Teil der Bürokratie schon. Einmal aufsetzen, dann läuft es.

Wenn Sie solche Pflichten lieber komplett von der To-do-Liste haben wollen — Arbeitsschutz, Datenschutz, IT-Betrieb als Ganzes — dann reden wir. Wir nehmen Ihnen den Papierkram ab, damit Sie sich um Ihr Geschäft kümmern können. Unverbindlich, persönlich, aus Hamburg.

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Weiterführende Quellen

Jens Hagel
Gründer & Geschäftsführer, hagel IT-Services GmbH

Seit 2004 begleite ich Hamburger Unternehmen bei der IT-Modernisierung. Microsoft Solutions Partner, WatchGuard Gold Partner, ausgezeichnet als Deutschlands bester IT-Dienstleister 2026 (Brand eins/Statista). Wenn Sie IT-Fragen haben, bin ich direkt erreichbar.

Thorsten Eckel

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Geschäftsführer · Hanse Service
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Häufig gestellte Fragen

Bei der Einstellung und danach regelmäßig — die DGUV Vorschrift 1 (§ 4) konkretisiert das auf mindestens einmal pro Jahr. Bei neuen Tätigkeiten, neuen Maschinen oder nach einem Unfall ist zusätzlich anlassbezogen zu unterweisen. Die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt (§ 12 ArbSchG).

Ja. Elektronisch gestützte Unterweisung (Blended Learning) ist nach DGUV Information 211-005 anerkannt, wenn vier Bedingungen erfüllt sind: arbeitsplatzbezogen, mit Verständnisprüfung, mit einer erreichbaren Ansprechperson und rechtssicher dokumentiert. Praktische Anteile wie eine Feuerlöscher-Übung bleiben aber Präsenz.

Eine fehlende Unterweisung ist nicht automatisch ein Bußgeld. Das eigentliche Risiko ist die Haftung im Schadensfall und die fehlende Dokumentation. Rechtlich möglich ist ein Bußgeld bis zu 30.000 € nach § 25 ArbSchG, bei vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG).

Es gibt einen dauerhaft kostenlosen Tarif. Hugo Safe enthält im Free-Tarif die zwei wichtigsten Unterweisungen — Allgemeine Sicherheit und Brandschutz — inklusive Abschlusstest, Zertifikat und revisionssicherem Nachweis. Bezahlte Tarife öffnen einen Katalog mit 24 Unterweisungen für spezielle Tätigkeiten.

Für den theoretischen Teil ja. Praxisanteile bleiben Präsenz vor Ort: Feuerlöscher-Übung, PSA anlegen, Stapler fahren, Erste-Hilfe-Praxis, Räumungsübung. Die Gefahrstoff-Unterweisung braucht zusätzlich den mündlichen Teil nach § 14 GefStoffV. Die Verantwortung bleibt immer beim Arbeitgeber (§ 13 ArbSchG).

Die Dokumentation der Unterweisung ist mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Bei einer Online-Lösung entsteht der Nachweis automatisch — als Audit-Log und Zertifikat, abrufbar auf Knopfdruck, etwa wenn die Berufsgenossenschaft danach fragt.