Inhalt in Kürze
- IT-Service-Verträge stehen und fallen mit 10 Kern-Klauseln: Leistungskatalog, SLA, Preis, Laufzeit, Haftung, AVV, Sub-Unternehmer, Vertraulichkeit, Exit und Pönalen. Fehlt eine, ist der Vertrag angreifbar.
- Rote Flaggen: Auto-Verlängerung 12 Monate, Preisanpassung „nach billigem Ermessen”, Drittsoftware-Ausschluss, fehlende AVV, Passwort-Übergabe ohne Rückgabe — zwei Treffer genügen für einen Wechsel.
- DSGVO und NIS-2 sind keine Anhänge, sondern Pflicht im Hauptvertrag: AVV nach Art. 28, Meldefristen, Audit-Recht und Supply-Chain-Security müssen explizit stehen.
- 15-Punkte-Audit zeigt in 30 Minuten, ob Ihr Vertrag fair ist — oder ob Sie jährlich 30–60 % versteckte Kosten zahlen, die niemand offen benennt.
Wir prüfen jede Woche IT-Service-Verträge Hamburger Neukunden. Das Muster ist immer gleich: ein Angebot, zwei Seiten Leistungsbeschreibung, dreißig Seiten AGB — und in den AGB steht, was später wirklich passiert. Dieser Artikel zerlegt den Vertrag, den Sie vor sich liegen haben, in seine Bausteine. Am Ende wissen Sie, welche Klauseln Pflicht sind, wo die Fallen liegen und wie eine 15-Punkte-Prüfung aussieht, die Sie selbst durchziehen können — bevor Sie unterschreiben.
Die 10 wichtigsten Vertrags-Klauseln
Ein IT-Service-Vertrag ist die rechtliche Grundlage für alles, was zwischen Ihnen und Ihrem IT-Dienstleister in Hamburg passiert. Fehlt auch nur eine der folgenden Klauseln, verschiebt sich das Risiko stillschweigend zu Ihnen.
- Leistungskatalog. Welche Systeme, Dienste und Prozesse sind abgedeckt? Helpdesk, Monitoring, Patchmanagement, Backup, Endpoint-Security, Microsoft 365, Netzwerk, Telefonie? Was nicht explizit drin steht, ist nicht Vertragsbestandteil.
- Service-Level-Agreement (SLA). Reaktionszeit, Behebungszeit, Verfügbarkeit in Prozent, Service-Zeiten (8×5 oder 24×7), Eskalationspfad mit Namen, Wartungsfenster. Ohne SLA ist der Vertrag eine Absichtserklärung.
- Preis- und Indexklausel. Festpreis, Stundensatz oder Kombi — und eine gedeckelte Indexierung (VPI + max. 3 %). „Preisanpassung nach billigem Ermessen" ist ein Freibrief.
- Laufzeit und Kündigung. Seriös sind 12 Monate Mindestlaufzeit, 3 Monate Kündigungsfrist, Verlängerung um 3–6 Monate. Alles darüber ist verhandelbar.
- Haftung und Versicherung. Vermögensschaden-Haftpflicht mindestens 2 Mio. €, explizit benannt. Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit ist nach § 309 BGB unwirksam.
- Auftragsverarbeitung (AVV). Art. 28 DSGVO ist Pflicht — als separater Anhang, gezeichnet, mit technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) und Sub-Unternehmer-Liste.
- Sub-Unternehmer-Regelung. Wer arbeitet tatsächlich an Ihrer IT? Ein „Hamburger IT-Haus", das alles nach Indien auslagert, ist rechtlich ein Problem — und praktisch auch.
- Vertraulichkeit (NDA). Zwei Richtungen: Ihre Daten bleiben Ihre Daten, seine Methoden bleiben seine. Nach Vertragsende mindestens 5 Jahre Nachwirkung.
- Pönalen bei SLA-Bruch. Gutschrift von 10–25 % der Monatsgebühr pro Fehltag, Sonderkündigungsrecht nach dreimaligem Bruch. Ohne Folgen sind SLA-Zusagen wertlos.
- Exit-Klausel. Dokumentation, Passwörter, Admin-Zugänge, Datenexport, Microsoft-365-Tenant, 30 Tage Parallelbetrieb. Fehlt die Klausel, sind Sie Geisel.
Ein IT-Service-Vertrag ohne AVV, Exit-Klausel und Pönalen ist kein Vertrag — er ist eine Absichtserklärung mit Monatsrechnung. Drei Kern-Klauseln, drei Show-Stopper, bevor Sie unterschreiben.
Pflicht-Klauseln: SLA, Preisbindung, Kündigung, Exit
Die zehn Klauseln oben bilden das Skelett. Vier davon sind besonders streitanfällig — und entscheiden im Ernstfall über Geld, Stillstand und Rechtsstreit.
Service-Level-Agreement (SLA)
Ein SLA ist der messbare Teil des IT-Service-Vertrags. Was nicht in Zahlen steht, ist nicht zugesagt.
- Reaktionszeit. Zeit vom Ticket bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung. Üblich: 2–4 h Priorität Hoch, 8 h Mittel, 24 h Niedrig. Bei hagel IT vertraglich 4 h, praktisch in 80 % der Fälle unter 30 Minuten.
- Behebungszeit. Zeit bis zur Wiederherstellung. Reaktion ist NICHT Behebung — viele Anbieter mischen die Begriffe absichtlich.
- Verfügbarkeit. 99,5 % = 44 h Downtime/Jahr, 99,9 % = 8,8 h. Jede Dezimale kostet Geld, aber entscheidet über den Betrieb.
- Service-Zeiten. 8×5, 10×5, 24×7 — was brauchen Sie wirklich? Produktion und Logistik ohne 24×7 ist Vabanque.
- Eskalationspfad. Namen, Rollen, Telefonnummern — nicht „der zuständige Techniker".
- Wartungsfenster. Geplante Ausfälle zählen nicht zur Downtime, müssen aber fix benannt sein (z.B. So 02–04 Uhr).
Preisbindung und Indexierung
Jede Preisklausel braucht einen Anker, einen Deckel und eine Ausschlussfrist.
- Anker: Verbraucherpreisindex (VPI) oder ein Branchen-Index — nie „billiges Ermessen”.
- Deckel: maximal VPI + 3 % pro Jahr. Alles darüber ist unkalkulierbar.
- Fenster: Preisanpassung nur einmal pro Jahr, mit 3 Monaten Vorankündigung und Sonderkündigungsrecht.
Laufzeit, Kündigung und stille Verlängerung
AGB-rechtlich (§ 307, § 309 Nr. 9 BGB) sind Laufzeiten über 2 Jahre mit automatischer 12-Monats-Verlängerung in B2C unwirksam. B2B sind sie noch zulässig, aber ein Warnsignal.
- Mindestlaufzeit: 12 Monate (seriös), 24 Monate (Grenzfall), 36 Monate (nie ohne Sonderkündigungsrecht).
- Kündigungsfrist: 3 Monate zum Ende der Mindestlaufzeit (Standard).
- Verlängerung: um 3 oder 6 Monate, nicht um 12. Das spart Ihnen im Zweifel ein komplettes Jahr.
Exit-Klausel
Die unsichtbare Versicherung. Ohne Exit-Klausel ist ein Dienstleisterwechsel ein halbes Jahr Chaos.
- Dokumentations-Übergabe. Vollständig, aktuell, maschinenlesbar. Nicht „auf dem Fileserver irgendwo".
- Passwort- und Zugangsrückgabe. Innerhalb von 5 Werktagen nach Kündigung, ohne Zurückbehaltungsrecht.
- Datenexport. Offene Formate (CSV, JSON, SQL-Dump), keine proprietären Container.
- Microsoft-365-Tenant. Rückübertragung der Admin-Rollen, keine Weiterverrechnung von Lizenzen durch Ex-Dienstleister.
- Parallel-Phase. Mindestens 30 Tage gemeinsam mit neuem Partner, zu fair vereinbartem Stundensatz.
Rote Flaggen in IT-Service-Verträgen
Diese Formulierungen sind unser Frühwarnsystem bei Vertragsprüfungen. Wer zwei davon im Angebot findet, sollte nicht unterschreiben.
| Rote Flagge | Was es wirklich bedeutet | Faire Alternative |
|---|---|---|
| Automatische Verlängerung um 12 Monate | Sie sind 15 Monate gebunden, wenn Sie die 3-Monats-Frist verpassen | Verlängerung um 3 oder 6 Monate |
| Preisanpassung „nach billigem Ermessen” | Der Dienstleister setzt den Preis einseitig fest | VPI + max. 3 %, 1× jährlich, Sonderkündigungsrecht |
| Mindestlaufzeit 36 Monate ohne SKR | Sie sitzen 3 Jahre fest, auch bei schlechter Leistung | 12 Monate mit 3 Monaten Frist |
| „Drittsoftware ausgeschlossen” | Probleme mit Ihrer Branchensoftware sind nicht abgedeckt | Leistungskatalog bezieht alle betrieblich genutzten Systeme ein |
| Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit | Unwirksam nach § 309 BGB, signalisiert aber die Haltung | Beschränkung nur auf einfache Fahrlässigkeit, Vermögensschaden gedeckt |
| Keine Vermögensschaden-Haftpflicht benannt | Im Ernstfall haftet eine GmbH mit 25.000 € Stammkapital | Mindestens 2 Mio. € Deckung, namentlich benannt |
| Keine AVV / nur als „Anhang später” | DSGVO-widrig ab Tag 1, Bußgeld-Risiko bei Ihnen | AVV-Anhang liegt der Unterschrift bei, gezeichnet |
| Passwort-Übergabe ohne Rückgabe-Pflicht | Sie verlieren Admin-Kontrolle über Ihre eigene IT | Schriftliche Rückübertragungspflicht binnen 5 WT |
| „Preis auf Anfrage” für alles außer Flat | Projekt-Budget wird später zum Blankoscheck | Stundensatz, Tagessatz und Anfahrtspauschale fest im Vertrag |
| Eskalation „an den zuständigen Techniker” | Keine echte Eskalation, niemand ist verantwortlich | Eskalationsmatrix mit Namen, Rollen, Zeitstempeln |
„Wir lesen jedes Jahr zwei Dutzend bestehender Verträge Hamburger Unternehmen. In 90 Prozent der Fälle finden wir drei oder mehr rote Flaggen — nicht weil die Dienstleister Betrüger sind, sondern weil diese Klauseln Standard sind. Unterschreiben heißt: Sie tragen das Risiko."
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Vertrags-Check mit Jens buchen →DSGVO: Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) richtig aufsetzen
Sobald Ihr IT-Dienstleister auf personenbezogene Daten zugreifen kann — Backups, E-Mails, Helpdesk-Tickets, Microsoft 365 — brauchen Sie eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Ohne AVV ist der Vertrag DSGVO-widrig, auch wenn der Dienstleister nie aktiv hineinschaut.
Die Bußgeldpraxis 2024/2025 zeigt: Aufsichtsbehörden prüfen AVVs inzwischen stichprobenartig. Fehlt eine AVV oder ist sie unvollständig, trifft das Bußgeld den Auftraggeber — nicht den Dienstleister. Das ist bei Verhandlungen häufig nicht bewusst.
Pflicht-Inhalte eines AVV (Art. 28 Abs. 3 DSGVO):
- Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung — konkret, nicht „alle IT-Dienstleistungen".
- Art der personenbezogenen Daten (Mitarbeiter, Kunden, Bewerber?) und Kategorien Betroffener.
- Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) als Anhang: Zutritt, Zugang, Zugriff, Weitergabe, Eingabe, Auftrag, Verfügbarkeit, Trennung.
- Weisungsrecht des Auftraggebers. Der Dienstleister darf nur auf Weisung arbeiten — dokumentiert.
- Unterauftragsverarbeiter-Regelung. Liste aller Sub-Auftragsverarbeiter, Zustimmungsvorbehalt, Drittland-Check (Stichwort: USA-Transfer).
- Löschkonzept nach Vertragsende: Rückgabe oder nachweisliche Löschung binnen definierter Frist.
- Meldepflicht bei Datenpannen — binnen 24 h an den Verantwortlichen, damit der die 72-h-Frist nach Art. 33 DSGVO hält.
- Audit-Recht des Auftraggebers, mindestens 1× jährlich, optional durch externe Dritte.
Wer im Haus keine DSGVO-Kompetenz hat, holt sich die Zweitmeinung für den AVV bei einem externen Datenschutzbeauftragten. Die Prüfung kostet wenige Hundert Euro und erspart im Ernstfall fünf- bis sechsstellige Bußgelder. Flankierend empfiehlt sich ein NIS2 & IT-Compliance Hamburg-Audit, wenn Sie in regulierten Branchen unterwegs sind.
NIS-2-relevante Klauseln
Die NIS-2-Richtlinie (umgesetzt seit Oktober 2024) zwingt besonders wichtige und wichtige Einrichtungen, Cybersecurity-Risiken vertraglich auf ihre Lieferkette zu übertragen — inklusive IT-Dienstleister. Wer NIS-2-betroffen ist und das im Servicevertrag nicht abbildet, riskiert persönliche Haftung der Geschäftsführung nach § 38 BSIG.
Diese sechs Klauseln müssen in jedem IT-Service-Vertrag eines NIS-2-betroffenen Unternehmens stehen:
- Incident-Response und Meldefristen. Der Dienstleister meldet Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden, damit Sie die 24-h-Frühwarnung ans BSI halten können.
- Risikomanagement-Kooperation. Jährliche Risiko-Bewertung gemeinsam, dokumentiert, mit Maßnahmenplan.
- Supply-Chain-Security. Der Dienstleister weist nach, dass seine eigenen Sub-Lieferanten (z.B. Cloud-Provider) NIS-2-kompatibel sind.
- Audit-Zugang. Sie oder externe Prüfer dürfen vor Ort auditieren, mindestens 1× pro Jahr.
- Business-Continuity-Plan. Schriftlich, getestet, mit Wiederanlaufzeiten (RTO) und maximalem Datenverlust (RPO).
- Zertifizierungs-Nachweise. ISO 27001, BSI-Grundschutz oder gleichwertig — regelmäßig aktualisiert.
Ob Sie NIS-2-betroffen sind, klären Sie in zwei Minuten mit unserem NIS2-Betroffenheits-Check. Bauunternehmen, Logistiker, Gesundheitsdienstleister und Teile des produzierenden Mittelstands fallen häufig unter die Richtlinie, ohne es zu wissen.
„Ich dachte, NIS-2 wäre etwas für Konzerne. Als wir den Check gemacht haben, standen wir plötzlich als ‚wichtige Einrichtung' in der Liste — und unser IT-Vertrag hatte keine einzige der geforderten Klauseln. Ohne die Vertragsanpassung hätte ich als Geschäftsführer persönlich gehaftet."
NIS-2 + DSGVO sauber im Vertrag abbilden?
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Compliance-Check mit Jens buchen →Kündigung und Vertragswechsel
Der schwierigste Moment im Leben eines IT-Service-Vertrags ist sein Ende. Genau da zeigt sich, ob die Vertragsgestaltung vorne gut war.
Typischer Ablauf eines sauberen Wechsels:
- Kündigungsfrist prüfen. Meist 3 Monate zum Ende der Mindestlaufzeit. In Outlook einen Serientermin 6 Monate vor dem Vertragsende setzen — das erspart eine stille Verlängerung.
- Schriftliche Kündigung per Einschreiben. Datum, Vertragsnummer, Zugangsnachweis. Fax gilt inzwischen nicht mehr als Schriftform.
- Exit-Klausel aktivieren. Dokumentations-Übergabe, Passwort-Rückgabe, Datenexport, Microsoft-365-Tenant. Einforderungsliste schriftlich.
- Neuen Partner auswählen. Mindestens 3 Angebote, Referenzen aus gleicher Branche/Größe, Erstgespräch auf Augenhöhe. Wer wissen will, wie ein fairer Vergleich aussieht: Unser [IT-Service Einkaufsführer 2026](/downloads/it-einkaufsfuehrer "IT-Service Einkaufsführer 2026 — Kostenlose Checkliste") führt Sie durch alle Punkte.
- Parallelbetrieb planen. 30 Tage Überlappung sind Standard. In dieser Zeit übergibt der Altanbieter Wissen, der Neue baut Monitoring und Dokumentation auf.
- Go-Live mit Übergabe-Protokoll. Unterschrieben vom Alt- und Neuanbieter, mit Liste offener Punkte und Fristen.
Bei einem sauber aufgesetzten IT-Service-Vertrag dauert ein Wechsel 4–8 Wochen. Ohne Exit-Klausel zieht sich das auf 4–6 Monate — mit Produktivitäts-Verlust, Datenchaos und im schlimmsten Fall Rechtsstreit. Wir haben das Szenario bei einer Hamburger Steuerkanzlei erlebt: Der Vorgänger-Dienstleister weigerte sich, Admin-Passwörter rauszugeben — „erst nach Schlussrechnung” — und die Kanzlei musste 6 Wochen ohne zentralen Admin arbeiten. Wer eine Anwaltskanzlei betreibt, findet die DSGVO-konforme Architektur für den Wechsel in unsere Kanzlei-Cloud.
Häufige Fehler bei der Vertrags-Prüfung
Aus der Analyse von über 200 Verträgen Hamburger KMU haben sich sieben Muster herauskristallisiert. Vermeiden Sie sie, sparen Sie jährlich vierstellige Beträge.
- Nur auf den Monatspreis schauen. Anfahrtspauschalen, Notfallzuschläge, Project-Add-Ons und Lizenz-Margen erhöhen den Preis in 80 % der Fälle um 30–60 %.
- SLA überfliegen statt rechnen. „99,5 % Verfügbarkeit" klingt hoch — sind aber 44 Stunden Downtime pro Jahr. Rechnen Sie in Euro um, was ein Tag Stillstand kostet.
- AVV vergessen. Der Klassiker: Vertrag unterschrieben, AVV „kommt später". Später kommt nie. Ihr Bußgeld-Risiko läuft ab Tag 1.
- Sub-Unternehmer nicht prüfen. „Wir machen alles selbst" ist oft gelogen. Fordern Sie die Liste aller Sub-Auftragsverarbeiter — 30 % aller Hamburger Dienstleister haben Support-Partner im Ausland.
- Exit-Klausel überlesen. Niemand denkt beim Einstieg an den Ausstieg. Genau deshalb verdient der Dienstleister doppelt — beim Start und beim mühsamen Abschied.
- Preisanpassungsklausel nicht deckeln. VPI + offen = in 5 Jahren 40 % Preissteigerung. Mit Deckel bei 3 % = max. 16 %. Unterschied: ein fünfstelliger Betrag.
- Nur eine Meinung einholen. Ein Vertrag, eine Unterschrift, kein Gegenlesen. Ein externer DSB oder ein Zweit-IT-Haus sieht in 30 Minuten, was Ihnen entgeht.
Checkliste: 15-Punkte-Vertrags-Audit
Gehen Sie den Vertrag, der vor Ihnen liegt, Punkt für Punkt durch. Fehlt einer, nachfragen. Fehlen drei, neues Angebot holen.
- 1. Leistungskatalog. Vollständig, spezifisch, ohne „u.a." und „im Wesentlichen"?
- 2. SLA-Reaktionszeit. Getrennt nach Prioritäten, in Stunden, nicht in „angemessener Zeit"?
- 3. SLA-Behebungszeit. Separat von Reaktionszeit, mit Fristen bei High-Priority?
- 4. Verfügbarkeit in Prozent. Messmethode definiert, Wartungsfenster ausgeklammert?
- 5. Service-Zeiten. 8×5, 10×5 oder 24×7 — passt zu Ihrer Betriebszeit?
- 6. Eskalation. Namentlich benannt, mit Rolle und Reaktionszeit?
- 7. Preismodell. Flat, Kontingent, Projektpreis — Indexierung mit Deckel?
- 8. Zusatzkosten. Anfahrt, Notfall, Projekte, Onboarding — alle transparent?
- 9. Laufzeit & Kündigung. Max. 12 Monate Mindestlaufzeit, 3 Monate Frist, Verlängerung nur um 3–6 Monate?
- 10. Pönalen. Gutschrift bei SLA-Bruch, Sonderkündigungsrecht nach 3 Verstößen?
- 11. Haftung. Vermögensschaden mindestens 2 Mio. €, explizit benannt?
- 12. AVV. Als unterschriebener Anhang, mit TOMs und Sub-Unternehmer-Liste?
- 13. NIS-2-Klauseln. Incident-Response, Audit-Recht, Supply-Chain-Security — wenn Sie betroffen sind?
- 14. Vertraulichkeit/NDA. Beide Richtungen, mindestens 5 Jahre Nachwirkung?
- 15. Exit-Klausel. Dokumentation, Passwörter, Datenexport, Microsoft-365-Tenant, 30 Tage Parallelbetrieb?
Zwei externe Referenzen, wenn Sie selbst tiefer einsteigen wollen: Der Bitkom-Leitfaden zu IT-Verträgen und die IHK-Musterverträge für IT-Dienstleistungen sind die zugänglichsten Quellen für DACH-Rechtsstand. Für die NIS-2-Umsetzung lohnt der Blick in die BSI-Handlungshilfe zur Richtlinie; für Branchenperspektive bietet der BITMi regelmäßige Praxis-Briefings.
Was Sie heute tun können
Wenn Sie einen neuen IT-Service-Vertrag auf dem Tisch haben oder Ihren bestehenden kündigen wollen, sind das die nächsten 72 Stunden:
- Bestandsvertrag hervorholen. Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, Verlängerungsklausel prüfen. 6 Monate vor Ablauf ist die letzte Chance zu kündigen.
- Ist-Aufnahme. Wie viele Tickets pro Monat? Welche Reaktionszeit war zu langsam? Welche Projekte hat der Dienstleister abgelehnt?
- 15-Punkte-Audit. Gehen Sie mit der Checkliste oben durch Ihr aktuelles Angebot. Jedes Fehlen ist ein Gesprächspunkt — oder ein Ausschlusskriterium.
- 3 Angebote einholen. Unser IT-Service Einkaufsführer 2026 enthält die Fragen, die Sie dem potenziellen Partner schicken, bevor er ein Angebot abgibt.
- Erstgespräch bei hagel IT. 15 Minuten, kostenlos. Wir prüfen Ihren Bestandsvertrag in Klartext, zeigen die roten Flaggen — und sagen Ihnen offen, ob ein Wechsel überhaupt lohnt. Auch wenn Sie am Ende beim alten Partner bleiben.
Wer interne IT hat und nur Entlastung bei Spezialthemen braucht, schaut auf Co-Managed IT Hamburg. Wer die komplette IT auslagern will, findet unter Managed IT Services Hamburg alle Bausteine. Und wer zuerst wissen will, was das kostet, nutzt den IT-Kosten-Kalkulator.
„Zum Festpreis? Das machen die wenigsten. Das finde ich schon mal gut — dann weiß ich, was auf mich zukommt." Das sagen unsere Neukunden immer wieder. Ein sauberer Vertrag nimmt Ihnen nicht nur das finanzielle Risiko — er nimmt Ihnen die Unsicherheit, die jede Monatsrechnung begleitet."
Fazit
Ein IT-Service-Vertrag ist die Blaupause Ihrer Zusammenarbeit. Er entscheidet darüber, wie schnell bei einem Ausfall jemand reagiert, wie viel Sie monatlich wirklich zahlen und wie schmerzfrei Sie wieder rauskommen, wenn es nicht passt. Die gute Nachricht: Mit der 15-Punkte-Checkliste und einem klaren Blick auf die zehn Kern-Klauseln erkennen Sie einen fairen Vertrag in unter einer halben Stunde.
Wer tiefer in das Thema einsteigen will, findet in unseren Praxis-Artikeln zu IT-Support-Vertrag: Preise und SLA-Klauseln und IT-Wartungsvertrag für Unternehmen die jeweilige Detail-Tiefe zu SLA und Wartung. Wer einen Partner sucht, der mit Festpreis, klarem SLA und echtem Exit-Konzept arbeitet — wir sitzen in der Spaldingstraße 64-68 in Hamburg und betreuen aktuell über 200 Unternehmen in Norddeutschland.
Vertrag prüfen oder neu aufsetzen lassen?
15 Minuten Erstgespräch. Kostenlos. Ohne Vertriebsdruck. Wir zeigen Ihnen Klausel für Klausel, was dran ist — und was weg muss.
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